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   LAG Rheinland-Pfalz, 09.09.2019 - 3 Sa 48/17   

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https://dejure.org/2019,43994
LAG Rheinland-Pfalz, 09.09.2019 - 3 Sa 48/17 (https://dejure.org/2019,43994)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09.09.2019 - 3 Sa 48/17 (https://dejure.org/2019,43994)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09. September 2019 - 3 Sa 48/17 (https://dejure.org/2019,43994)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Anpassung von Betriebsrenten - Auslegung Betriebsvereinbarung

  • IWW

    § 16 BetrAVG, §§ ... 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 258 ZPO, §§ 305 ff. BGB, § 310 Abs. 4 Satz 1 BGB, § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, § 16 Abs. 1 BetrAVG, § 2, § 1 Abs. 2 KSchG, § 286 Abs. 2 Nr. 1, § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 69 Abs. 2 ArbGG, §§ 286 Abs. 2 Nr. 1, 288 Abs. 1, Satz 2 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 ArbGG

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 455/06

    Betriebsrente - Störung der Geschäftsgrundlage

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.09.2019 - 3 Sa 48/17
    Anpassungsrechte des Arbeitgebers dienen im Betriebsrentenrecht nicht dazu, Versorgungsordnungen umzustrukturieren oder gar einseitig veränderte Gerechtigkeitsvorstellungen zu verwirklichen (BAG 13.11.2007 - 3 AZR 455/06 - Rn. 31, NZA-RR 2008, 520).

    58 Für die Tragfähigkeit einseitige Leistungsbestimmungen zur Anpassung gilt die Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers (vgl. BAG 13.11.2007 - 3 AZR 455/06 - Rn. 31 und 38, NZA-RR 2008, 520).

  • BAG, 13.12.2005 - 3 AZR 217/05

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage einer Gewerkschaft

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.09.2019 - 3 Sa 48/17
    Ferner gilt, ob sich Eingriffe in Versorgungswerke im Hinblick auf versprochene Dynamiken rechtmäßig verhalten, namentlich zur wirtschaftlichen Lage im Verhältnis stehen, schon seit jeher - d.h. also gerade auch in Anwendung von Altregelungen, wie vorliegend - als justiziabel (vgl. etwa BAG 13.12.2005 - 3 AZR 217/05 - Rn. 18, NZA 2007, 39).

    Für die wirtschaftliche Entwicklung des Arbeitgebers ist auf die Begebenheiten in der Zeit vor dem Anpassungsstichtag abzustellen, denen gegenüber allenfalls noch prognosebestätigend oder -entkräftend wirtschaftlicher Daten bis zur letzten mündlichen Verhandlung angeführt werden können (BAG 13.12.2005 - 3 AZR 217/05 - Rn. 17 ff., NZA 2007, 39).

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 181/08

    Betriebliche Altersversorgung - Unterstützungskasse - Dynamische Bezugnahme auf

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.09.2019 - 3 Sa 48/17
    Die Maßgaben der §§ 305 ff. BGB mögen für einseitig vom Arbeitgeber aufgestellte Regelwerke zur betrieblichen Altersversorgung beachtlich sein (vgl. etwa BAG 25.6.2013 - 3 AZR 219/11 - Rn. 19, NZA 2013, 1421); sie sind es für Betriebsvereinbarungen jedoch nicht (§ 310 Abs. 4 Satz 1 BGB; BAG 16.2.2010 - 3 AZR 181/08 - Rn. 45, NZA 2011, 42).

    Zweifel an hinreichender Transparenz oder Bestimmtheit einer Bezugnahmeregel für das betriebliche Versorgungswerk hat der Kläger nicht angemeldet; sie wären angesichts der vom Kläger anscheinend vollumfänglich erfassten Materie auch kaum nahe liegend (vgl. nochmals BAG 16.2.2010 - 3 AZR 181/08 - Rn. 38 ff., NZA 2011, 42).

  • BAG, 25.09.2018 - 3 AZR 333/17

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungszusage -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.09.2019 - 3 Sa 48/17
    Schließlich folgt dasselbe Ergebnis aus dem zwischenzeitlich ergangenen Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 25.09.2018 - 3 AZR 333/17.
  • BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 282/09

    Betriebsrente - Eingriff in Anpassungsregelung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.09.2019 - 3 Sa 48/17
    Ein derartiges, nicht langfristig vorhersehbares und einschätzbares Risiko könnte einen aktiven Arbeitnehmer veranlassen, den potenziellen zusätzlichen Versorgungsbedarf anderweitig abzusichern (BAG 28.6.2011 - 3 AZR 282/09 - Rn. 38 f, 44 f., NZA 2012, 1229).
  • BAG, 27.08.1996 - 3 AZR 466/95

    Anpassung laufender Betriebsrente nach der geänderten Leistungsordnung des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.09.2019 - 3 Sa 48/17
    Die vom Kläger noch weiter aufgeworfene Frage, ob die Befassung von Vorstand, Betriebsräten und Aufsichtsrat im Zuge der Anpassungen 2015 und 2016 verfahrensgerecht i.S.v. § 6 Abs. 3 Satz 1 Ausführungsbestimmungen bVW gewesen sein sollte, konnte unbeantwortet bleiben (auch, ob hier nicht Darlegungs- und Beweisbelastungen des Klägers gegeben sein konnte; zu etwaige Veränderungen im Rahmen spezifischer Versorgungssysteme etwa BAG 27.8.1996 - 3 AZR 466/95 - zu III 4 b der Gründe, NZA 1997, 535).
  • BAG, 11.08.1981 - 3 AZR 395/80

    Betriebliche Altersversorgung und Barabgeltung (Kohlebezugsrechte)

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.09.2019 - 3 Sa 48/17
    Wenn das Regel-Ausnahme-Schema in § 6 Abs. 3 Ausführungsbestimmungen bVW zudem schon nicht an der Nettolohnentwicklung vergleichbarer Arbeitnehmergruppen im Unternehmen ausgerichtet, sondern in Orientierung am volkswirtschaftlichen Produktivitätszuwachs an der Dynamisierung der Sozialversicherungsrenten gestaltet war (vgl. BAG 11.8.1981 - 3 AZR 395/80 - zu III 1 der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 11), erschloss sich bei hier wie dort guten Bedingungen erst recht keine Belastungsnotwendigkeit.
  • BAG, 15.04.2014 - 3 AZR 83/12

    Auslegung einer Versorgungsordnung - Verweisung auf die Grundsätze des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.09.2019 - 3 Sa 48/17
    52 Die Auslegung von Betriebsvereinbarungen stellt auf den vom Bestimmungs-wortlaut vermittelten Wortsinn, bei Unbestimmtheit auf den darin niedergeschlagenen Willen oder beabsichtigten Zweck, ferner den Gesamtzusammenhang und die Systematik der Regelung ab, wobei im Zweifel die Auslegung gewollt ist, die zu einem zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis führt (zuletzt etwa BAG 15.4.2014 - 3 AZR 83/12 - Rn. 12, NZA-RR 2014, 373).
  • BAG, 14.06.2016 - 9 AZR 409/15

    Fahrtkostenerstattung nach Art. 12 Abs. 2 BayUKG

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.09.2019 - 3 Sa 48/17
    Gegen willkürlich eröffnete Spielräume sprach demgegenüber schon die - für die Auslegung zu beachtende (zuletzt etwa BAG 14.6.2016 - 9 AZR 409/15 - Rn. 15, juris) - Regelungsüberschrift: "Anpassung ... an veränderte wirtschaftliche Verhältnisse".
  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.03.2018 - 3 Sa 196/17

    Betriebsrentenanpassung - entsprechend der Rentenerhöhung in der gesetzlichen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.09.2019 - 3 Sa 48/17
    Des Weiteren wird auf die Urteile der Kammer vom 26.03.2018 - 3 Sa 196/17 - und vom 06.05.2019 - 3 Sa 501/17 - zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen; auch an der gegebenen Begründung für das bereits vom Arbeitsgericht zutreffend gefundene Ergebnis wird ausdrücklich festgehalten.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.05.2019 - 3 Sa 501/17

    Betriebsrentenanpassung - Auslegung eines betrieblichen Versorgungswerks -

  • BAG, 20.04.1994 - 1 ABR 52/93

    Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulagen - Unbestimmtheit

  • BAG, 27.04.2016 - 5 AZR 311/15

    Anspruch auf Gehaltserhöhung - Bandbreitenregelung - betriebliche Übung

  • BAG, 25.06.2013 - 3 AZR 219/11

    Kapitalleistung - vorgezogene Inanspruchnahme - Abschlag

  • BAG, 10.03.1992 - 3 AZR 221/91

    Mitbestimmung bei Versorgungswiderruf.

  • LAG München, 29.05.2020 - 3 Sa 177/20

    Betriebliche Altersversorgung, Tarifvertrag, Leistungsbestimmungsrecht,

    Das Urteil ist auf der Grundlage einer in einem Parallelfall ergangenen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 25.09.2018 - 3 AZR 402/17) ergangen (vgl. insoweit auch LAG Hamburg, Urteil vom 21.06.2019 - 7 Sa 92/18 - vom 10.10.2019 - 8 Sa 66/17 - und LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.09.2019 - 3 Sa 48/17 -).
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